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Container sind längst nicht mehr nur im Transportwesen zu finden. Immer häufiger werden sie in Gärten als praktische Lösungen für verschiedene Zwecke eingesetzt. Ob als Lagerraum, Werkstatt oder sogar als Wohnraum – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch welche rechtlichen Vorgaben müssen dabei beachtet werden? In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Containern im Garten und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.
1.1 Vorteile eines Container-Lagerraums
Ein Container bietet als Lagerraum zahlreiche Vorteile:
1.2 Genehmigungspflicht
Ob für einen Container als Lagerraum eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Größe, Standort und Nutzungsdauer. In Niedersachsen sind beispielsweise Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 40 Kubikmetern im Innenbereich verfahrensfrei, im Außenbereich bis zu 20 Kubikmetern.
2.1 Nutzungsmöglichkeiten
Ein Container kann als Werkstatt für Heimwerker oder als Hobbyraum dienen. Er bietet ausreichend Platz und kann individuell ausgestattet werden.
2.2 Rechtliche Aspekte
Sobald ein Container für regelmäßige Aufenthalte genutzt wird, gelten strengere Vorschriften. In solchen Fällen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, da der Container als bauliche Anlage mit Aufenthaltsräumen gilt.
3.1 Wohncontainer im Garten
Die Nutzung von Containern als Wohnraum erfreut sich wachsender Beliebtheit. Sie können als Gästeunterkunft oder sogar als dauerhaftes Zuhause dienen.
3.2 Genehmigungspflicht und Anforderungen
Für Wohncontainer gelten die gleichen baurechtlichen Anforderungen wie für traditionelle Wohngebäude. Eine Baugenehmigung ist zwingend erforderlich. Zudem müssen Vorgaben zu Wärmedämmung, Brandschutz und Energieeffizienz eingehalten werden.
4.1 Baustellencontainer
Während Bauphasen werden häufig Container als Büros oder Lagerräume genutzt. Diese sind in der Regel verfahrensfrei, sofern sie nur temporär aufgestellt werden.
4.2 Fliegende Bauten
Container, die nur vorübergehend und an wechselnden Standorten genutzt werden, können als „fliegende Bauten“ gelten. Für sie gelten besondere Regelungen, und sie benötigen oft keine Baugenehmigung, jedoch eine Ausführungsgenehmigung.
5.1 Einhaltung des Bebauungsplans
Vor der Aufstellung eines Containers sollte der örtliche Bebauungsplan geprüft werden. Dieser gibt vor, welche baulichen Anlagen in welchem Bereich zulässig sind.
5.2 Abstandsflächen und Grenzbebauung
Es müssen die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. In Niedersachsen dürfen beispielsweise bestimmte Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten unter bestimmten Voraussetzungen ohne Grenzabstand errichtet werden.
Container bieten im Garten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Ob als Lagerraum, Werkstatt oder Wohnraum – sie sind flexibel einsetzbar und robust. Allerdings sollten vor der Aufstellung stets die lokalen baurechtlichen Vorschriften geprüft werden. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere wenn der Container für Aufenthaltszwecke genutzt wird. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Baubehörde aufzunehmen, um alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Nicht unbedingt. Für kleine Container ohne Aufenthaltsräume kann unter bestimmten Voraussetzungen keine Genehmigung erforderlich sein. Es kommt auf Größe, Nutzung und lokale Vorschriften an.
Ja, aber dafür ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, da der Container als Aufenthaltsraum gilt und bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen muss.
Temporäre Baustellencontainer sind oft für die Dauer der Bauarbeiten genehmigungsfrei. Die genaue Dauer kann jedoch je nach Region variieren.
Das sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden, wie z.B. Zelte oder mobile Bühnen. Für sie gelten besondere Regelungen.
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